INFORMATION – Anmeldung für 1. Klasse

Schuljahr 2012/2013

ÖFFENTLICHES STIFTSGYMNASIUM DER BENEDIKTINER IN ST. PAUL

A-9470 St. Paul i. Lav., Gymnasiumweg 5                Tel. Nr. 04357/2304

Fax: 04357/3843                              E-Mail: stiftgym-stpaul@lsr-ktn.gv.at          Internet: www.stiftsgym-stpaul.at

   
Anmeldetermin:
 
Freitag, 10. Februar 2012 bis einschl. Montag, 27. Februar 2012
(zusätzlich auch am Samstag, 11. Februar 2012 )

im Sekretariat des Stiftsgymnasiums (08.00 – 12.00 Uhr)
   
Mitzubringen:
 
Original der Schulnachricht der 4. Klasse Volksschule,
Geburtsurkunde und Sozialversicherungsnummer des Kindes
   
Auszufüllen:
 
Antrag um Aufnahme     Download
Aufnahmevertrag          Download
   
Schulgeld:

 
pro Semester                          250,-- €
+ Elternvereinsbeitrag                  7,00 €
+ Schülerparlament                     1,50 €
   
Zusätzlich besteht für die Kinder die Möglichkeit, die TAGESHEIMSCHULE zu besuchen. Dort werden die Kinder nach dem Mittagessen von Professoren beim Lernen betreut und in den Hauptfächern (Deutsch, Englisch, Mathematik, Latein) individuell gefördert.
   
Tagesheim:
 
3-Tage          140,-- €
4-Tage          170,-- €       (je 10 Monatsraten incl. Mittagessen)
   

Sollten Sie sich für die Aufnahme Ihres Kindes in die Tagesheimschule entscheiden, so ist diese Anmeldung bis Ende Februar 2012 vorzunehmen.

Weitere Informationen zum Tagesheim entnehmen Sie bitte folgendem Link:
- Tagesheimschule

Aufnahmevoraussetzungen laut § 40 des Schulorganisationsgesetzes:

Die Aufnahme in die 1. Klasse einer allgemeinbildenden höheren Schule setzt voraus, dass die 4. Stufe der Volksschule erfolgreich abgeschlossen wurde und die Beurteilung in DEUTSCH, LESEN sowie MATHEMATIK für die vierte Schulstufe mit „Sehr gut“ oder „Gut“ erfolgte; die Beurteilung mit „Befriedigend“ in diesen Pflichtgegenständen steht der Aufnahme nicht entgegen, sofern die Schulkonferenz der Volksschule feststellt, dass der Schüler aufgrund seiner sonstigen Leistungen mit großer Wahrscheinlichkeit den Anforderungen der allgemeinbildenden höheren Schule genügen wird. Aufnahmswerber, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, haben eine Aufnahmsprüfung abzulegen.